Als Mieter das Schloss austauschen - darf ich das?

Dies ist eine Frage, die uns oft gestellt wird. Welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter in diesem Punkt haben und wozu wir Ihnen raten, erfahren Sie hier.

Falls Sie Fragen haben, Rufen Sie uns bitte unter 041 539 10 10 an oder verwenden Sie unser Kontaktformular.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Schlüssel mit SchlosszylinderDarf ich den Zylinder meiner Mietwohnung auswechseln lassen?

Wir raten dazu, in jedem Falle mit Ihrem Vermieter zu sprechen, bevor Sie Veränderungen an Ihrer Wohnung vornehmen.

Einen Zylinder zu wechseln verhält sich ähnlich, wie wenn Sie in der Wohnung die Wände eigenmächtig in einer anderen Farbe streichen. Im Falle eines Auszugs darf der Vermieter verlangen, dass Sie die Wände wieder in der ursprünglichen Zustand versetzen.

Wenn Sie also den Zylinder austauschen, darf der Vermieter verlangen, dass Sie den Original-Zylinder wieder fachgerecht und ohne Spuren einbauen. Bewahren Sie deshalb den ursprünglichen Zylinder an einem sicheren Ort auf.

Zugang zur Wohnung im Notfall gewährleisten

Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel haben, ausser Sie sind damit einverstanden. Gemäss Mietrecht muss Ihnen die Wohnung zum ausschliesslichen Gebrauch überlassen werden. Auch darf er Ihre Mietwohnung nicht ohne Ihr Einverständnis betreten.

Insofern sollte das Austauschen des Zylinders gar nicht nötig sein und ist immer eine radikale Lösung. Was wir empfehlen, egal ob Sie den Zylinder zu Ihrer Wohnung ersetzen: Stellen Sie als Mieter sicher, dass der Vermieter/Hausabwart im Notfall (z. B. Wasserschaden in Ihrer Wohnung, Sie sind in den Ferien) Ihr Mietobjekt betreten kann.

Am besten geben Sie jemandem, dem Sie vertrauen, einen Zweitschlüssel. Informieren Sie Ihren Vermieter, an wen sie sich wenden können, um im Notfall den Zutritt zur Wohnung zu gewährleisten.